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Ablauf und Formales

1. Das Vorgespräch

Vor Beginn einer Therapie erfolgt zunächst ein erstes Vorgespräch, in dem wir gemeinsam Ihr Anliegen und die damit verbundenen Erwartungen besprechen. Dieses Gespräch soll Ihnen einen ersten Eindruck von mir als Therapeut vermitteln und weitere Fragen klären. Ihre Terminanfrage können Sie telefonisch oder per E-Mail stellen: zur Kontaktseite

Psychotherapeutische Sprechstunde: Eine Sprechstunde in der Praxis dauert 25 Minuten und ist ohne ärztliche Überweisung oder Antrag bei der Krankenkasse möglich. Auch eine Akutbehandlung im Krisenfall ist möglich.

2. Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an das Vorgespräch dienen zwei probatorische Sitzungen zur Konkretisierung Ihrer individuellen Therapieziele. Als Psychotherapeut kann ich nun anhand der Diagnose die geeignete Therapiedauer und Behandlungsform empfehlen, die für den Antrag auf Kostenübernahme erforderlich sind.

3. Antrag auf Kostenübernahme der KK

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung beantragt. Dem Antrag wird ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder Facharztes beigefügt, damit eine mögliche Erkrankungsursache oder medikamentöse Begleitung medizinisch abgeklärt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Die Berechnung des Honorares erfolgt dann anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

4. Dauer einer Psychotherapie

Die Stundenanzahl für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie ist gesetzlich festgelegt. Die Kurzzeittherapie umfasst insgesamt 24 Stunden (Sitzungen). Die Langzeittherapie als Verhaltenstherapie kann je nach Antrag 60 - 80 Stunden umfassen.

5. Die Therapiestunde

Eine Sitzung / Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Termine für die Sitzungen verabreden wir gemeinsam.

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